Dienstprämie

Dienstprämie

Dienstprämie, Prämie für Unteroffiziere, welche nach 12jähr. Dienstzeit mit dem Zivilversorgungsschein ausscheiden, beträgt im deutschen Heere 1000 M.; ähnlich in Frankreich und Österreich-Ungarn.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Dienstprämie — Dienstprämie, seit 1891 im deutschen Heer eingeführte Zahlung von 1000 Mk. an (auch außeretatmäßige) Unteroffiziere (einschließlich Unterroßärzte, Zeugfeldwebel etc.), die nach zwölfjähriger Dienstzeit (ohne Anrechnung der Kriegsjahre) mit dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Gendarmen — (franz. Gendarmes, spr. schangdárm , oder Hommes d armes), in der Leibgarde der französischen Könige dienende Edelleute und seit 1439 die schwer gerüsteten Ritter der von Karl Vl I. neu geschaffenen Ordonnanzkompagnien. Ludwig XIV. stellte die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gnadengebühren — Gnadengebühren, Geldzuschüsse zur Gnadenlöhnung, die den Hinterbliebenen eines Unteroffiziers oder Gemeinen des deutschen Heeres zustehen. Zu den G. gehören unter andern die Dienstprämie und der Löhnungs oder Verpflegungszuschuß. Vgl.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gnadengehalt — Gnadengehalt, s. Pension. Beim Militär der etatmäßige Gehalt, der den mit Pension ausscheidenden Offizieren in dem auf die Verabschiedung folgenden Monat (Gnadenmonat), auch den Angehörigen eines gestorbenen Offiziers für den auf den Sterbemonat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kapitulation — (neulat.), 1) Vertrag, namentlich eine in verschiedene Abschnitte (Kapitel) eingeteilte völkerrechtliche Abmachung; insbes. ein Vertrag zwischen zwei kriegführenden Korps wegen Einstellung des Kampfes. Fehlt es der Besatzung eines festen Platzes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unteroffizierprämie — Unteroffizierprämie, s. Dienstprämie …   Kleines Konversations-Lexikon

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